Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schi- und Snowboardbauseminare der Fa. SPURart
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Seminare und Veranstaltungen der Fa. SPURart

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung, Vertragsschluss und Fälligkeit des Preises/

1.1 Nach der Anmeldung zum Skibauseminar von SPURart müssen Sie innerhalb von 10 Tagen die vereinbarte Kursgebühr auf das bekanntgegebene Konto überweisen. Erst mit Eingang o.g. Zahlung auf dem Bankkonto der SPURart gilt der Vertrag als beidseitig geschlossen. Dem Teilnehmer gehen keine weiteren Bestätigungsmeldungen zu.
1.2 Mit dem Eingang der Kursgebühr erhält der Teilnehmer mehrere theoretische Kursunterlagen, Designguide, Formenguide und einen Fragebogen. Der Fragebogen ist selbstständig an SPURart zurückzusenden. Fragebögen welche nicht 6 Arbeitstage vor Kursbeginn eingehen, werden nicht mehr bearbeitet. Der entsprechende Teilnehmer verliert gleichzeitig den Anspruch auf die Erstellung eines persönlichen, individuellen Skis.
1.3 Bei verspäteten Zahlungseingängen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnehmerliste zu entfernen.

2. Rücktritt/Stornierung durch den Teilnehmer/

2.1 Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht, sich vom Seminar abzumelden. Eine
Stornierung ist nur schriftlich möglich (Eingangsdatum). Im Falle einer Abmeldung werden folgende Seminarbeiträge fällig:

  • Bis zwei Monate vor Seminarbeginn: kostenfrei
  • 60 Tage – 15 Tage vor Seminarbeginn: 50% des Seminarbeitrages
  • 14 Tage – 1 Tag vor Seminarbeginn: 90 % des Seminarbeitrages
  • am Tag der Veranstaltung oder bei Nichterscheinen: 100 % des Seminarbeitrages

3. Rücktritt durch den Veranstalter/

3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Seminar bis 15 Tage vor Beginn ohne Angabe von Gründen abzusagen.
3.2 Weiterhin ist der Veranstalter berechtigt, das Seminar abzusagen, wenn aufgrund nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, z.B. politische Unruhen, Umweltkatastrophen oder aus gesundheitlichen Gründen, die Durchführung des Seminars unmöglich oder erheblich erschwert ist. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf Zahlung des vollständigen Seminarpreises. Für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen kann der Veranstalter jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.

4. Änderungen des Seminars und des Seminarpreises/

4.1 Sollte das Seminar aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise nicht oder nur mit Änderungen durchgeführt werden können (Wettereinfluss, höhere Gewalt, mangelndes Können der Teilnehmer), stehen den Teilnehmern keine Ansprüche zu, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.

5. Gefahrenhinweis und Haftungsbeschränkung/

5.1 Jeder Teilnehmer muss sich bei der Buchung des Seminars darüber im Klaren sein, dass Aktivitäten im handwerklichen Bereich Risiken mit sich bringen. Jede Aktivität in der Werkstatt ist trotz eines Höchstmaßes an Sicherheitsvorkehrungen mit einem Restrisiko verbunden, das der Veranstalter nicht beeinflussen kann. Schwerste Verletzungen oder Todesfälle sind trotz eines Höchstmaßes an Vorsicht nicht auszuschließen.
5.2 Die Haftung von SPURart für durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Seminarpreis beschränkt. Gleiches gilt für Schäden, die auf dem Verschulden eines Leistungsträgers beruhen.
5.3 Aus Haftungsgründen werden Skibindungen zwar montiert jedoch kann SPURart keine vorschriftsmäßigen Einstellungen an der Skibindung vornehmen und verweist auf eine fachgerechte Einstellung im Sportfachgeschäft.

6. Versicherungen/

6.1 Jeder Teilnehmer muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen.

7. Material und persönliches Können/

7.1 Der Veranstalter stellt dem Teilnehmer im Seminar spezielles Werkmaterial zur Verfügung. Dieses Werkmaterial geht bis zur Rückgabe an den Veranstalter in die Obhut des Teilnehmers über. Bei Verlust oder Beschädigung des Werkmaterials
behält sich der Veranstalter vor, die entstandenen Kosten an den verursachenden Teilnehmer weiterzuleiten.
7.2 Die durch SPURart durchgeführten Veranstaltungen, verlangen von dem Teilnehmer ein hohes Maß an handwerklichem Verständnis, Konzentriertheit und Eigenverantwortlichkeit. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, welche die Gruppe unnötig aufhalten, den Anweisungen der Seminarleiter nicht Folge leisten, gravierende handwerkliche Schwächen aufweisen, Werkzeuge oder Einrichtungen beschädigen, andere Personen gefährden, nicht in das Skibauseminar zu integrieren oder von einer weiteren Teilnahme am Seminar auszuschließen. Durch den Ausschluss erlöschen alle Ansprüche an die Rückzahlung von jeglichen Gebühren.

8. Ansprüche/

8.1 Sinn und Zweck der Veranstaltung „Skibauseminar“ ist das Erlernen von grundlegenden Techniken zur späteren, eigenverantwortlichen Herstellung von Skisportgeräten.
8.2 Sinn und Zweck der Veranstaltung ist nicht die Herstellung eines Wintersportsportgerätes.
8.3 Der Veranstalter garantiert nicht die, im Sinne von Aussehen oder Funktion oder beiden, fehlerfreie Herstellung eines Skisportgerätes.
8.4 Der Teilnehmer hat keinerlei Gewährleistungsrechte bezüglich der Funktion und Lebensdauer des während des Seminars gebauten Skisportgerätes.

9. Verjährung/

9.1 Gewährleistungsansprüche hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende des Seminars gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Ansprüche nach vorstehendem Satz verjähren innerhalb eines Jahres ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung.

10. Gerichtsstand und anwendbares Recht/

10.1 Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. SPURart. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand Innsbruck. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt und hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Innsbruck vereinbart. Es kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

11. Salvatorische Klausel/

11.1 Sollten entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so betrifft dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages nicht.